Beratung von Eltern nach §95 Abs. 1a AußStrG

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist es Voraussetzung ein verpflichtendes einmaliges Beratungsgespräch wahrzunehmen, für das Sie auch eine Bestätigung zur Vorlage des Gerichts erhalten.

Im besten Fall darf ich Sie als Eltern gemeinsam bei mir begrüßen. Im Mittelpunkt dieses Gesprächs stehen der Schutz und aus der Scheidung resultierende Bedürfnisse Ihres gemeinsamen Kindes. In dieser Einheit liegt der Fokus darauf, wie Sie Ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können. Ihre persönlichen Themen und Belastungen können bei mir außerhalb der „Scheidungsberatung“ besprochen werden.

Gemäß der Vorgaben des Bundesministeriums belaufen sich die Kosten für das Beratungsgespräch auf 110€ für die Einzelberatung bzw. das Elterngespräch. Weitere Beratungsstunden bzw. Psychotherapeutische Einheiten werden mit meinem üblichen Honorar verrechnet.